Amtlicher Sportbootführerschein Binnen

Jeder, der ein Boot zu reinen Sport- und Freizeitzwecken nutzt, welches über eine Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15PS) bzw. auf dem Rhein 3,68 kW (5PS) verfügt, muss einen amtlichen Sportbootführerschein besitzen. Er hat Gültigkeit im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung  für Fahrzeuge bis 20m Länge und wird auch im Ausland anerkannt.

Der Sportbootführerschein – Binnen unter Motor und Segel (früher DSV-A-Schein) ist ein amtlicher Führerschein und beinhaltet zusätzlich zum Motorteil eine umfassende theoretische und praktische Segelausbildung.

Die Lehrgänge beginnen in der Saison jeden 2. Montag bzw. Mittwoch des Monates und erstrecken sich über 4 Abende.

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre, ärztliches Zeugnis, KFZ – Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis.
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 3 Stunden
Praxisausbildung:
mind. 2 Unterrichtsstunden
Die Praxisausbildung wird individuell abgestimmt und findet am Cospudener See (Pier1) statt.

Ihre Vorteile

Ihr Fahrschulboot ist Ihr Prüfungsboot.

Die Praxisausbildung wird individuell abgestimmt und findet am Cospudener See (Pier1) statt.

Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache.

Amtlicher Sportbootführerschein See

Dieser amtliche Bootsführerschein ist dann notwendig, wenn man ein Segel- oder Motorboot mit einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland fahren möchte. Er ist mittlerweile in fast allen europäischen Ländern Pflicht.

Der SBF See schließt den SBF Binnen nicht mit ein!

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre, ärztliches Zeugnis, KFZ – Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis.
Theorieausbildung:
8 Unterrichtseinheiten a 3 Stunden
Praxisausbildung:
mind. 2 Unterrichtsstunden
Die Praxisausbildung wird individuell abgestimmt und findet am Cospudener See (Pier1) statt.

Ihre Vorteile

Ihr Fahrschulboot ist Ihr Prüfungsboot.

Wir bieten Ihnen auch Einzelausbildung, Ausbildung in Kleingruppen, Intensivlehrgänge und Privatunterricht an Ihren Wohnort.

Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache.

Amtlicher Sportbootführerschein See + Binnen Motor

Der Sportbootführerschein Binnen und der Sportbootführerschein See decken sich im Fahrtenbereich nicht gegenseitig ab. Man benötigt beide, will man sowohl Binnen- als auch Seegewässer mit einem Motorboot mit einer Motorleistung von mehr als11,03 kW (15PS) bzw. auf dem Rhein 3,68 kW (5PS) befahren.

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre, ärztliches Zeugnis, KFZ – Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis.
Theorieausbildung:
10 Unterrichtseinheiten a 3 Stunden.
Praxisausbildung:
mind. 2 Unterrichtsstunden

Ihre Vorteile

Kombinationspreis ist günstiger als Einzelerwerb

für beide Führerscheine nur eine praktische Prüfung

für Binnen wird nur eine Teilprüfungsgebühr erhoben

Lernaufwand geringer, da für den Binnenschein nur noch die Unterschiede zum SBF See gelernt werden müssen

Ab sofort können Sie Theoriekurse zum Sportbootführerschein im Baukastensystem nach persönlichen Terminvorgaben besuchen.

Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache.

Sportküstenschifferschein

für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und Segeln für die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Basislinie.

Voraussetzungen:
1. Besitz des Sportbootführerscheins – See
2. Nachweis , dass mindestens 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich zurückgelegt worden sind.
3. In einer theoretischen und praktischen Prüfung muss die Befähigung zum Führen von Yachten in Küstengewässern nachweisen werden.

Theorieausbildung:
10 Unterrichtseinheiten a 3 Stunden.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: der Bearbeitung eines Fragebogens mit Fragen aus den Gebieten Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft sowie der Bearbeitung einer Kartenaufgabe.

Ihre Vorteile

Sportküstenschifferscheins wird von den Yachtversicherungen als Befähigungsnachweis anerkannt.

Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache.

Theoretische Prüfung in Großheringen, Pirna oder Berlin

Lehrmaterial und Lehrbücher können bei uns gekauft werden!

Funkzeugnis

Funkzeugnis ist Pflicht

Alle Schiffsführer, die eine Seefunkanlage an Bord haben, müssen seit Januar 2010 ein für die Anlage ausreichendes Betriebszeugnis besitzen.
Dies gilt auch für Schiffsführer auf Charterjachten.
Das Funkgerät an Bord ist das effektivste Mittel um im Seenotfall Hilfe zu bekommen!

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC),
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Mit Inkrafttreten der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 wurde in der Sportseeschifferschein – Verordnung neu festgelegt, dass „Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen“.

Sofern lediglich eine UKW‑Funkanlage (gegebenenfalls mit DSC‑Controller) an Bord betrieben wird ‑ was bei Fahrtenseglern im Küstenbereich der Standardausstattung entspricht ‑ reicht das „Short Range Certificate“ (SRC) aus.

Ihre Vorteile

Das SRC berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.

Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache.

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Beim Befahren von Gewässern ist eine Gefahr nicht immer auszuschließen, z.B. Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse, plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch direkte Gefährdung durch ein anderes Fahrzeug.
Mit Einsatz der Seenotsignalmitteln ist es möglich, in einer Notsituation auf sich aufmerksam zu machen.
Es gehört zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemannes, sich mit den verschiedenen Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Selbstverständlich gehört auch die korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment kann über Leben und Tod entscheiden.
Da in sämtliche Seenotsignalmitteln „Sprengstoffe“ enthalten sind, ist der Erwerb von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln in Deutschland gesetzlich geregelt.
Als Schiffsführer sollten Sie mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und den Signalgebern vertraut sein. Für deren Erwerb ist ein Fachkundenachweis erforderlich. Neben Rechtskunde umfasst dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Signalgebern, Patronen, Handfackel und Signalraketen.

Ihre Vorteile

Entsprechend Ihren Wünschen unterbreiten wir Ihnen gern Individualangebote für Einzelausbildung nach persönlicher Absprache.

Wichtige Unterlagen als PDF zum direkten Download

Prüfungsantrag SRC DMYV neutral

Antrag auf Zulassung SBF Binnen See

Prüfungsantrag UBI DMYV neutral

Ärztliches Zeugnis

Gebühren Sportbootführerschein Binnen – See

Erklärung Prüfung